Wer Buchhaltung, Dateiablage oder E-Mail bei einem Cloud-Anbieter betreibt, hat sich damit auch an dessen Preise, Vertragsbedingungen und technische Entscheidungen gebunden. Ein Wechsel scheiterte bisher selten am Willen, sondern an der Praxis: lange Kündigungsfristen, Exporte in Formaten, mit denen sonst niemand etwas anfangen kann, und Gebühren für den Datenabzug, die den Umzug unwirtschaftlich machten. Genau hier setzt der europäische Data Act an.
Die Verordnung gilt seit dem 12. September 2025, nach Auskunft der Bundesnetzagentur für neue wie für bestehende Verträge. Die Artikel 23 bis 31 regeln den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten — gemeint sind Cloud- und SaaS-Angebote aller Art. Daraus ergeben sich drei greifbare Punkte. Erstens darf die Frist, mit der Sie den Wechsel ankündigen müssen, höchstens zwei Monate betragen. Zweitens hat der Anbieter den Übergang danach binnen 30 Kalendertagen zu vollziehen; nur wenn er begründet darlegt, dass das technisch nicht machbar ist, verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu sieben Monate. Drittens — und das ist der Punkt mit dem Datum im Kalender — dürfen Anbieter ab dem 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr verlangen. Bis dahin sind nur noch Entgelte zulässig, die die unmittelbar entstehenden Kosten decken. Hinzu kommt eine Nachlaufzeit: Nach dem Wechsel müssen Sie Ihre Daten mindestens 30 Tage lang beim alten Anbieter noch abrufen können.
Für einen Betrieb in Kirchheim unter Teck oder Göppingen heißt das: Der Anbieterwechsel ist keine Frage des Entgegenkommens Ihres Dienstleisters mehr, sondern ein Recht. Zuständig für die Durchsetzung ist in Deutschland die Bundesnetzagentur, die dafür ein Beschwerdeportal betreibt. Das bedeutet nicht, dass ein Umzug damit von allein passiert. Die Verordnung nimmt Ihnen vertragliche Hürden ab, nicht die Arbeit an Daten, Schnittstellen und Abläufen. Sie erfasst außerdem Ihre Daten und die von Ihnen erzeugten digitalen Inhalte, nicht aber die Software des Anbieters selbst. Wer eine Fachanwendung ablöst, tauscht also weiterhin ein Werkzeug aus und nicht nur einen Datenbestand — die Frage, wie sich Ihre Abläufe im Zielsystem abbilden lassen, beantwortet der Data Act nicht.
Ob Sie wechseln wollen, ist eine unternehmerische Entscheidung. Dass Sie wechseln könnten, sollten Sie unabhängig davon wissen — denn ein Anbieter, bei dem ein Ausstieg praktisch nicht darstellbar wäre, bestimmt Ihre Kostenentwicklung auf Jahre mit.
Ein sinnvoller erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Dienste nutzen Sie, welche Daten liegen dort, wann laufen die Verträge aus, und in welchem Format ließe sich der Bestand herausziehen? Erfahrungsgemäß fällt dabei auf, dass niemand im Haus die Antwort vollständig kennt. Prüfen Sie anschließend, was Ihr Anbieter zum Wechsel veröffentlicht — seit dem Data Act ist er verpflichtet, über Verfahren, Formate und Aufwand zu informieren. Diese Angaben sind zugleich ein guter Prüfstein: Wer sie nicht ohne Weiteres findet, weiß schon einiges über die Beweglichkeit seines Anbieters. Und ein regelmäßig geprüfter Export der wichtigsten Bestände gehört ohnehin in jedes Datensicherungskonzept, ganz unabhängig von Wechselabsichten.
Für einzelne Bausteine gibt es Alternativen, die Sie selbst in der Hand behalten. Dateiablage, Kalender und Kontakte lassen sich mit einer eigenen Nextcloud auf einem Server im Haus oder im deutschen Rechenzentrum betreiben. Auch E-Mail muss nicht bei einem Großanbieter liegen: Ein eigener IMAP-Mailserver ist für Betriebe mit einigen Dutzend Postfächern gut beherrschbar. Beides bedeutet Verantwortung — für Updates, Datensicherung und Überwachung — und sollte nur mit einem klaren Betriebskonzept angegangen werden. Umgekehrt gilt: Wer diese Dienste selbst betreibt, hat beim nächsten Preisbrief eines Herstellers weniger zu verlieren.
Wir sehen bei Kunden im Raum Stuttgart und Nürtingen beide Wege — gemischte Landschaften ebenso wie weitgehend eigene Umgebungen. Welcher Weg für Ihr Unternehmen trägt, hängt von Größe, Personal und Anforderungen ab. Wenn Sie Ihre Cloud-Verträge vor der Planung für 2027 einmal geordnet durchsehen möchten, sprechen Sie uns an.