GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Die GoBD, kurz für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff", sind vom deutschen Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Vorschriften. Sie definieren die Anforderungen an die Buchführung und Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten und Daten im Rahmen des Handels- und Steuerrechts. Ziel der GoBD ist es, die Integrität, Verfügbarkeit, Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit von elektronischen Buchführungsdaten zu gewährleisten. Die Richtlinien umfassen unter anderem die ordnungsgemäße Erfassung und Buchung aller Geschäftsvorfälle, die Pflicht zur Speicherung originaler Belege in elektronischer Form, wenn diese digital entstanden oder empfangen wurden, und den sicheren Datenzugriff für Prüfungen durch die Finanzverwaltung. Die Einhaltung der GoBD ist für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich, die zur Buchführung verpflichtet sind. Die GoBD tragen dazu bei, Transparenz und Compliance im digitalen Zeitalter zu sichern, und stellen sicher, dass elektronische Aufzeichnungen als Beweismittel in steuerlichen Prüfungen anerkannt werden.

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